Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fischer Sicherheitssysteme GmbH

§ 1 Vertrag und Vollständigkeit
Der Vertrag zwischen der Firma Fischer Sicherheitssysteme GmbH, Werdauer Weg 27, 10829 Berlin und dem Besteller / Auftraggeber kommt durch die schriftliche Bestätigung (auch per Fax oder E-Mail) unseres Angebotes seitens des Bestellers / Auftraggebers zustande, sofern nicht anderes vereinbart ist. Alle getroffenen Vereinbarungen sind in dem Angebot, der Annahmeerklärung durch den Besteller / Auftraggeber sowie den nachfolgenden Bedingungen schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot
(1) Sofern eine vom Besteller / Auftraggeber unterzeichnete Bestellung / Auftrag vorliegt, ist dies ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
(2) An die von uns ausgehenden Angebote halten wir uns zu diesen Bedingungen 30 Tage gebunden.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen – Eigentumsvorbehalt
(1) Wir halten uns 4 Monate lang nach Vertragsabschluss an die vereinbarten Preise gebunden.
(2) Nach Lieferung bzw. Fertigstellung der Werkleistung erhält der Kunde eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch Überweisung auf unser Geschäftskonto zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf unserem auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonto.
(2a) Als Kalendertag gilt jeder Werk- und Feiertag.
(3) Kommt der Besteller / Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzug-Schaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3a) Bei Teilzahlungen sind wir berechtigt, diese zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Forderung selbst zu verrechnen, wenn nicht der Kunde dem bei der Zahlung widerspricht.
(4) Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller / Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(5) Für jede Mahnung wird ein Betrag von 5,- € berechnet, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist.
(6) Gelieferte und / oder beim Besteller / Auftraggeber eingebaute Waren bzw. Werke bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum.

§ 4 Lieferzeit
Die versprochene Lieferzeit ist nur die Differenz zwischen der endgültigen Abklärung aller technischen Fragen / Vertragsabschluss und der Auslieferung / Fertigstellung.

§ 5 Mängel und Haftung
(1) Mängel sind vom Besteller / Auftraggeber innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich zu rügen.
(1a) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach der Fertigstellung des Auftrages zu rügen. Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht-fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt. Dabei kommt es nicht auf die Sichtbarkeit an.
(1b) Visuelle und Begutachtungs- und Abnahmestandards von Folienbeschichtungen auf Glas werden bei uns nach den Richtlinien der International Window Film Association – IWFA durchgeführt. Keine Haftung wird für eine Beeinträchtigung des Gebrauchs übernommen, die auf mangelnder Wartung / Pflege beruht.
(2) Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller / Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserem Servicepersonal beruhen.
(3) Wir haften ohne Beschränkung im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, soweit dies auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unseres Servicepersonals beruht.
(4) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir außer nach Abs. 2 und 3 insbesondere nicht für Schäden, die nicht an unserer Werkleistung und/oder durch unsere Werkleistung selbst entstanden sind.

§ 6 Anzuwendendes Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Berlin.