Garantiebedingungen
Fischer Sicherheitssysteme steht für Qualität. Hochwertige Folientechnologie und Sicherheitslösungen bieten individuelle Schutzlösungen.
Wir, Fischer Sicherheitssysteme GmbH, Werdauer Weg 27, 10829 Berlin, Deutschland, geben gegenüber unseren Kunden*auf Grundlage dieser Garantiebedingungen für nach dem 27.9.2026 in einem der folgenden EU-Mitgliedsstaaten –Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Belgien - sowie in der Schweiz bei uns gekaufte und durch uns installierte nachstehend aufgeführten Produkte:
I. Garantien:
II. Keine Einschränkung gesetzlicher Rechte
Diese eingeschränkte Garantie ist eine freiwillige Garantie von Fischer Sicherheitssysteme. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den gesetzlichen Rechten bei Mängeln, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich. Kunden haben das Wahlrecht, ob sie die Leistung gemäß dieser eingeschränkten Garantie und / oder gemäß ihrer gesetzlichen Rechte geltend machen.
III. Beginn der Garantie
1. Die Garantie beginnt jeweils mit dem Kaufdatum des relevanten Produktes. Das Datum ist jeweils durch die Vorlage einerRechnung von Fischer Sicherheitssysteme nachzuweisen.
2. Die Garantie und ihre Leistung sind nicht übertragbar; sie steht nur dem Kunden zu.
3. Der vorgenannte Garantiezeitraum wird durch Garantieleistungen weder verlängert noch erneuert. Die Garantie beginnt durch den Austausch von Produkten und/oder deren Teile nicht neu.
4. Frühere Garantien finden auf nach dem 27.9.2026 gekaufte Produkte keine Anwendung.
IV. Einschränkung der Garantie
1. Von der Garantie ausgenommen sind Mängel, die nicht auf Material-, Konstruktions- und/oder Herstellungsmängel derProdukte selbst zurückzuführen sind.
2. Von der Garantie ausgenommen sind ebenfalls Mängel/ Schäden, die auf
• Fremdeinwirkungen,
• Nicht fachgemäße Installation,
• Unsachgemäße Behandlung oder Bedienung,
• Nichtberücksichtigung von Hinweisen in den Pflegehinweisen und Gebrauchsanweisungen, insbesondere nichtBeachtung der Wartezeit oder eine nicht ordnungsgemäße Reinigung
• Unsachgemäße oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen,
• Transport oder
• Natürliche Abnutzung
zurückzuführen sind.
3. Ausgeschlossen sind Mängel / Schäden
• Durch Kondensation, Schwitzwasser sowie mögliche daraus resultierende Wasserschäden, die in Folge von Feuchtigkeit und / oder Temperaturunterschieden zwischen innen und außen entstehen können,
• Durch Beschädigungen des Untergrundes, wenn der Untergrund nicht aus Echtglas besteht oder der Untergrund speziell beschichtet ist (z.B. wasserabweisend) oder
• Durch erhöhte Umwelteinflüsse (z.B. salzhaltigen Umgebungen (Küstenbereich) oder Regionen über 800 m Höhe.
4. Von der Garantie nicht umfasst sind Farbabweichungen aufgrund von Sonneneinstrahlung, saurem Regen, oder allen anderen Einflüssen mit materialverändernder Wirkung.
V. Garantieleistungen
1. Im Garantiefall leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl wie folgt: (1) Nachbesserung des Produkts auf unsere Kosten durch unsere oder beauftragte Servicekräfte, oder (2) kostenlose Lieferung eines mangelfreien Produktes. Wir sind zusätzlich berechtigt, dem Kunden alternativ die Erstattung des Bruttokaufpreises für das betroffene Produkt auf Basis des Rechnungsnachweises anzubieten. Dem Kunden steht es frei, das Angebot abzulehnen, hierdurch entstehen ihm keine Nachteile. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, erlöschen sämtliche Garantieansprüche in Bezug auf das betroffene Produkt.
2. Im Rahmen der Nacherfüllung steht die Erbringung zusätzlicher Serviceleistungen, insbesondere Demontage und Neuinstallation, sowie die Übernahme weiterer Kosten in unserem Ermessen.
Etwas Anderes gilt, wenn der Kunde Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB) ist. Zugunsten des Verbrauchers tragen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ferner ersetzen wir zugunsten des Verbrauchers die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Folie, wenn der Verbraucher die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat, bevor der Mangel offenbar wurde. Im Übrigen gelten zugunsten des Verbrauchers die §§ 439 Abs. 6 Satz 2, 475 Abs. 3 Satz 1 BGB.
3. Wir werden geschuldete Garantieleistungen innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem uns der Kundeüber den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Kunden durchführen, wobei die Art der Ware sowie der Zweck, für den der Kunde die Ware benötigt, berücksichtigt werden.
4. Wir behalten uns vor, die anfallenden Kosten für einen Serviceeinsatz in Rechnung zu stellen, falls sich im Rahmen des Einsatzes herausstellt, dass der gemeldete Schaden nicht von der Garantie gedeckt ist. Entsprechendes gilt, wenn trotz vereinbarten Termins kein Kunde vor Ort anzutreffen ist und der Serviceeinsatz nicht durchgeführt werden kann.
5. Sollten bestimmte Produkte nicht mehr hergestellt werden, sind wir zur Lieferung des jeweiligen Nachfolgeproduktes oder eines vergleichbaren Produktes berechtigt.
6. Die vorstehenden Garantieleistungen sind ausschließlich und umfassen insbesondere nicht Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Rücktritt.
VI. Geltendmachung der Garantie
1. Im Garantiefall leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl wie folgt: (1) Nachbesserung des Produkts auf unsere Kosten durch unsere oder beauftragte Servicekräfte, oder (2) kostenlose Lieferung eines mangelfreien Produktes. Wir sind zusätzlich berechtigt, dem Kunden alternativ die Erstattung des Bruttokaufpreises für das betroffene Produkt auf Basis des Rechnungsnachweises anzubieten. Dem Kunden steht es frei, das Angebot abzulehnen, hierdurch entstehen ihm keine Nachteile. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, erlöschen sämtliche Garantieansprüche in Bezug auf das betroffene Produkt.
2. Im Rahmen der Nacherfüllung steht die Erbringung zusätzlicher Serviceleistungen, insbesondere Demontage und Neuinstallation, sowie die Übernahme weiterer Kosten in unserem Ermessen.
Etwas Anderes gilt, wenn der Kunde Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB) ist. Zugunsten des Verbrauchers tragen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Ferner ersetzen wir zugunsten des Verbrauchers die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Folie, wenn der Verbraucher die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat, bevor der Mangel offenbar wurde. Im Übrigen gelten zugunsten des Verbrauchers die §§ 439 Abs. 6 Satz 2, 475 Abs. 3 Satz 1 BGB.
3. Wir werden geschuldete Garantieleistungen innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem uns der Kundeüber den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Kunden durchführen, wobei die Art der Ware sowie der Zweck, für den der Kunde die Ware benötigt, berücksichtigt werden.
4. Wir behalten uns vor, die anfallenden Kosten für einen Serviceeinsatz in Rechnung zu stellen, falls sich im Rahmen des Einsatzes herausstellt, dass der gemeldete Schaden nicht von der Garantie gedeckt ist. Entsprechendes gilt, wenn trotz vereinbarten Termins kein Kunde vor Ort anzutreffen ist und der Serviceeinsatz nicht durchgeführt werden kann.
5. Sollten bestimmte Produkte nicht mehr hergestellt werden, sind wir zur Lieferung des jeweiligen Nachfolgeproduktes oder eines vergleichbaren Produktes berechtigt.
6. Die vorstehenden Garantieleistungen sind ausschließlich und umfassen insbesondere nicht Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Rücktritt.
VI. Geltendmachung der Garantie
1. Die Rechte aus der Garantie sind innerhalb des Garantiezeitraumes binnen einer Frist von 14 Tagen seit Auftreten des Garantiefalls schriftlich bei Fischer Sicherheitssysteme GmbH, Werdauer Weg 27, 10829 Berlin, Deutschland, oder per E-Mail an kontakt@fischer-sicher.de unter Hinzufügung des Rechnungs-/Lieferscheinnachweis (s.o.) geltend zu machen.
2. Treten Zweifel am Vorliegen des reklamierten Mangels oder daran auf, dass der behauptete Mangel auf einen von der Garantie umfassten Material-, Konstruktions- und / Herstellungsfehler zurückzuführen ist, sind wir berechtigt, vom Kunden Nachweise zu verlangen.
VII. Datenschutz
Im Falle der Geltendmachung eines Garantiefalls, erheben, speichern und verarbeiten wir personenbezogenen Daten. Die vom Kunden bekanntgemachten Daten verarbeiten wir für die Erfüllung des Vertrages zwischen dem Kunden und Fischer Sicherheitssysteme GmbH gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie für Direktwerbung (Bestandskundenwerbung) gemäß §7 Abs. 3 UWG. Die Datenverarbeitung erfolgt nur für die genannten Zwecke; personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung der Kundenbeziehung werden die Daten des Endabnehmers gelöscht. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch Gesetz, Verordnung oder sonstigen Vorschriften vorgesehen wurde. Nähere Informationen zum Verantwortlichen sowie zu den Rechten als betroffene Person sind unserer Datenschutzerklärung unter https://www.fischer-sicherheitssysteme.de/datenschutz verfügbar. Sollte keine Direktwerbung gewünscht sein, bitten wir, uns dies unter unserer zentralen E-Mail-Adresse kontakt@fischer-sicher.de mitzuteilen.
VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Garantie unser Sitz. Wir sind in diesem Fall auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
* Kunde im Sinne dieser Garantie ist die natürliche oder juristische Person, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer i.S.d. §§ 13, 14 BGB, die ein Produkt bei uns kauft.
** Senkrechte Montage = 90°
*** Schräge Montage = zwischen 0° und 89°